Illustration

Einmaliges Arbeitsstipendium aufgrund von COVID 19

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

Arthur Zelger-Förderstipendium für junge Kreative

Das Arthur Zelger-Förderstipendium für junge Kreative möchte junge Designerinnen und Designer bei ihren Abschlussarbeiten mit Tirolbezug im Rahmen einschlägiger höherer Ausbildungen (lokal und international) unterstützen und damit zukunftsrelevante Themenstellungen in den Bereichen Grafikdesign, New Media, Illustration, Fotografie sowie Produkt-, Industrie-, und Modedesign fördern. Darüber hinaus soll es junge Kreative ermuntern, sich mit Tirol und dem alpinen Lebensraum auseinanderzusetzen.

SUPERGAU

SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft.
SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition.
SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

Kultursubvention 2019

Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.

LIVING SPACE GRANT_Projektentwicklungsstipendium für Bildende Künstler*innen

In Kooperation mit der Kunst- und Kulturinitiative periscope und dem Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg wird ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium vergeben. Damit verbunden ist eine Präsentations- und Ausstellungsmöglichkeit im
periscope:project:space.
Voraussetzung für den Erhalt ist die Bereitschaft, raumspezifisch und stadtrelevant zu arbeiten. Geboten werden eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung, ein Stipendium von 600 Euro sowie eine Einzelpräsentation im periscope:project:space.
Zeitrahmen: November 2019

Österreichischer Grafikwettbewerb

Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik, Fotokopie, und digitale Grafik in Form von Prints. Bildträger ist ausschließlich Papier. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Arbeiten auf Trägern wie Stein, Keramik, Glas und ähnlichen Materialien sowie reine Fotografie und skulpturale Arbeiten.

Land Tirol-Abteilung Kultur

Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.

RLB Kunstpreis

Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG vergibt im Frühjahr 2020 zum neunten Mal den RLB Kunstpreis für bildende Kunst, der mit insgesamt 18.000 Euro dotiert ist.
Bis zum 15. Dezember 2019 können sich Tiroler Künstlerinnen und Künstler bis zum 40. Lebensjahr ausschließlich online unter www.rlb-kunstbruecke.at dafür bewerben.

Förderungen der Stadt Graz

Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.
Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.

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