Literatur

Kinder- und Jugendbuchpreise

Jährlich werden drei Kinder- und Jugendbuchpreise in der Höhe von 2.200 Euro sowie ein Illustrationspreis in der Höhe von 1.400 Euro für die besten neuerschienenen Kinder- und Jugendbücher von in Österreich lebenden Autor_innen bzw. Illustrator_innen vergeben. Die Entscheidung darüber wird von einem Preisrichter_innenkollegium getroffen.
 
TERMIN Bewerbungen sind bis 31. Mai durch die Verleger_innen oder Autor_innen bzw. Illustrator_innen möglich.

H.-C.-Artmann-Preis

Preis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Lyrik durch Wiener Autor_innen in der Höhe von 10.000 Euro. Verleihung im Zwei-Jahres-Rhythmus (gerade Jahreszahlen) auf Vorschlag einer Jury.
 
TERMIN Keine Bewerbung möglich

Förderungspreise (Literatur)

Im Bereich Literatur werden jährlich zwei Förderungspreise zur Würdigung einer bisher hervorragenden Gesamttätigkeit junger Einzelpersonen und Teams (unter 40 Jahre) in der Höhe von je 4.000 Euro vergeben. Die Preise werden von der_dem Bürgermeister_in aufgrund von Vorschlägen einer Fachjury verliehen.
 
TERMINE Bewerbungen um einen Förderpreis sind bis jeweils 31. März möglich.

Druckkostenzuschüsse

Neuerscheinungen von Werken Wiener Autor_innen in den Bereichen Lyrik, Prosa und Dramatik,
die von Wiener Verlagen verlegt werden, können mit Druckkostenzuschüssen unterstützt
werden (nur für gedruckte Bücher, keine Hörbücher, E-Books u. Ä.).
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Buchprämien

Neuerscheinungen von Werken noch unbekannter Wiener Autor_innen in den Bereichen
Lyrik, Prosa und Dramatik, die von Wiener Verlagen (Verlage, die zumindest einen Sitz in
Wien haben) verlegt werden, können mit einer Buchprämie in Höhe von 2.500 Euro gefördert
werden (nur gedruckte Bücher, keine Hörbücher, E-Books u. Ä.).
TERMINE Einreichungen für Buchprämien sind bis 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres
möglich.
 

Projektförderung (Literatur)

Gefördert werden Veranstaltungen, die der Vermittlung von Literatur dienen (überwiegend
von noch unbekannten lebenden Autor_innen), sowie die Jahrestätigkeit von literarischen
Vereinigungen, Organisationen und Schriftsteller_innenverbänden mit Sitz in Österreich.
TERMINE Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Wien.

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