Performance

Programm INTPA – Internationales Netz für Tanz und Performance Austria

Gefördert werden Auslandsgastspiele künstlerischer Produktionen von in Österreich arbeitenden Choreograf_innen und Performer_innen (in Zusammenarbeit mit Tanzquartier Wien, BMEIA und BKA.Kunst). Antragsberechtigt sind Veranstalter_innen mit Sitz in Europa, ausgenommen Österreich. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen.
TERMINE     Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Spieltermin per E-Mail bei INTPA eintreffen.
 

Förderungen der Kultursektion des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Shift

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)

Die KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten zu beleben. KÖR wickelt künstlerische Projekte ab, erteilt Aufträge an Künster_innen, lobt künstlerische Wettbewerbe für Projekte im öffentlichen Raum aus, vergibt auch Förderungen an Künstler_innen bzw. Projektträger_innen und setzt damit verbundene Tätigkeiten (Symposien, Publikationen, Vermittlungsprogramme u. a.) um.

Projektförderung (Stadtteilkultur und Interkulturalität)

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.

Bau- und Investitionskosten (Darstellende Kunst)

Vergeben werden Zuschüsse zur Aufrechterhaltung und Instandhaltung von bestehenden
Veranstaltungsstätten, vor allem von Theaterräumen.
Der Topf für Zuschüsse zu Bau- und Investitionskosten wird immer kleiner. Entsprechend
können immer weniger Zuschüsse aus diesem Topf vergeben werden. Es ist unklar, wie sich
diese Förderung weiterentwickelt.
TERMINE Einreichungen sind jederzeit möglich.

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