Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichenAuftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994.Gefördert werden Maßnahmen, die den Leitzielen (siehe Anhang) des Bereiches Jugendentsprechen.Gefördert werden Organisationen, Vereine, ProjektträgerInnen, Initiativen, Gruppen oderEinzelpersonen.Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen
• Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und...
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