Förderungen im Bereich der Zeitkultur

Förderungen im Bereich der Zeitkultur
Leistungsgegenstand
Vereine, Institutionen, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen werden bei der Durchführung von zeitgenössischen Kulturprojekten, Kulturveranstaltungen und Jahresprogrammen unterstützt. Auch für die Durchführung von kinder- und jugendkulturellen Projekten und Veranstaltungen ist Unterstützung möglich.
Es werden Investitionsbeihilfen für oberösterreichische Kulturvereine und öffentliche Einrichtungen gewährt.
Zudem wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen bei privaten, gemeinnützigen oö. Kulturvereinen gefördert.
Musikensembles, Bildende KünstlerInnen, LiteratInnen, Darstellende KünstlerInnen können unterstützt werden, wenn sie das Kulturland OÖ im Ausland repräsentativ vertreten oder wenn sich ausländische KünstlerInnen auf Einladung des Landes OÖ künstlerisch in Oberösterreich präsentieren.
Professionelle freie Theatervereine können mittels Produktionskostenzuschuss zu ihren Produktionen und Aufführungen unterstützt werden und oö. Vereine für die Durchführung von Festivals. Oö. KomponistInnen werden durch die Vergabe von Stipendien und Preisen für Kompositionen gefördert.
Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung
Voraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung mit den im oberösterreichischen Kulturleitbild formulierten Zielen, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und den Kriterien zur Beantragung einer Kulturförderung. Im Speziellen sind dies eine künstlerische und kulturelle Ausrichtung des Projektes, ein unmittelbarer und vorrangiger Oberösterreichbezug, Professionalität und Fachkompetenz, Wirtschaftlichkeit, Innovation, zielgruppenspezifische und fundierte Vermittlungsarbeit bzw. kulturelle Nahversorgung.
Die Förderungswürdigkeit wird speziell unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
    Für Repräsentation von Kultur: Förderung ist nur nach Absprache mit der Direktion Kultur des Landes Oberösterreich möglich
    Für Ferialjobs bei oö. Kulturvereinen:
    a. Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige oö. Kulturvereine auftreten. Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten 6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde.
    b. Es können pro Kulturverein max. 2 Arbeitsplätze gefördert werden.
    c. Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.
    d. Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
    e. Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
    f. Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
    g. Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen.
    h. Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur.
    i. Dem Antragsformular sind die Vereinsstatuten und das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeit im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.
    j. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen: -An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse -Durchschrift des Lohn- bzw. Gehaltszettels -Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
    k. Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober.
    Perspektive auf Animation, Innovation, Dezentralisierung, Vermittlungskonzept
    Notwendigkeit, Angemessenheit und Subsidiarität (Gefördert wird dann, wenn das Vorhaben ohne Förderung nicht existieren kann; in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten, aber immer nur mit "ergänzendem" (subsidiärem) Charakter)
    Soziale Rechtfertigung
Verantwortliche Stelle(n) / Leistungsgeber
    Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur
Details zum Leistungsangebot
    Leistungsart: Förderungen/Transferzahlungen
    Angebot ist abrufbar bis: unbegrenzt
Rechtsgrundlage
Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
    Link zur Rechtsgrundlage 1
Informationen über Termine und Fristen
Anträge können das gesamte Jahr für das betreffende Kalenderjahr eingebracht werden. Das Ansuchen um Förderung muss jedoch vor Projektbeginn gestellt werden.
Informationen über Zuständigkeiten
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur; Promenade 37, 4021 Linz, Tel: 0732/7720 15480, E-Mail: kd.post@ooe.gv.at
Informationen zu (online) Formularen
Antragsformular Kulturförderung (KD/E-5) siehe Link unter dem Abschnitt Kultureinrichtungen
Informationen über benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular (KD/E-5) oder formloses Ansuchen, inklusive detaillierter Projektbeschreibung, Zeitplan, Biografie der beteiligten Personen, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan, Darstellung des Oberösterreichbezuges und sonstigen wichtigen Informationen (z.B. Verträge, Vereinbarungen, etc.).
Informationen über Kosten und Zahlungen
Die Antragstellung ist kostenlos, eingereichte Unterlagen können jedoch nicht retourniert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt immer zeitnah zum Projekttermin.
Zu beachten
Ein gefördertes Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen. Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten und ist der Förderungsbetrag im Rahmen der eingesetzten Gesamtmittel wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu verwenden, für den er gewährt wurde. Projektveränderungen, insbesondere Abweichungen von der eingereichten Kalkulation, sind vom Förderwerber/von der Förderwerberin unverzüglich bekannt zu geben. Falls sich die angegebenen Gesamtkosten verringern, kann die Förderung rückwirkend angepasst werden (z.B. durch Teilrückzahlung). Die Förderung ist zweckgewidmet und muss zur Realisierung des eingereichten Projektes verwendet werden. Sollte das Projekt nicht umgesetzt werden, ist die Förderung zurückzubezahlen.
Informationen wie die Leistungskontrolle durchgeführt wird
Zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung können als Verwendungsnachweis eine Gesamtabrechnung, Originalbelege, Belegexemplare, Tätigkeitsberichte und/oder ein anderer Nachweis in geeigneter Form verlangt werden. Die Originalbelege werden nach der Prüfung retourniert. Sollte kein bestimmter Verwendungsnachweis angefordert werden, sind die Belege für eine stichprobenartige Kontrolle durch die Direktion Kultur aufzubewahren.
 
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037274.html

Bereitgestellt von

Bewerbung laufend möglich