Filmförderung 2017

Oberösterreichische Filmförderung 2017
Die Förderung von eingereichten Filmprojekten wird in den jeweiligen Sitzungen der OÖ. Filmkommission entschieden.
 
Wer wird gefördert?
 
Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche und juristische Personen (z.B. Filmproduktionsunternehmen) in Betracht, die gewährleisten, dass nachhaltig Kulturgüter österreichischer Prägung hergestellt werden. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen.
Was wird gefördert?
Projektentwicklungs-, Herstellungs- und Verwertungsförderung von Filmprojekten aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug.
Wenn die Projektentwicklung und/oder die Herstellung bereits gefördert wurden, ist eine anschließende Verwertungsförderung nicht mehr möglich.
 
Förderhöhe
 
Die Kalkulation hat auf Basis des Kalkulationsformulars vom Österreichischen Filminstitut zu erfolgen. Daraus errechnen sich die förderbaren Kosten. Die Förderhöhe wird gemäß der Empfehlung der Oö. Filmkommission festgelegt, die maximale Förderhöhe liegt bei 10 Prozent der förderbaren Kosten.
Der Förderungsbetrag wird in mehreren Raten ausbezahlt. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt nach Fertigstellung des Filmes und nach Vorlage, Prüfung und Annahme der Gesamtkostenabrechnung (inkl. Zahlungsbelege und Rechnungen), sowie des Nachweises der Erfüllung aller projektspezifischen Auflagen und Bedingungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle Ansuchen mit beantragten Fördersummen über 15.000 Euro sind in fünffacher Ausfertigung beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz einzureichen.
Einreichfristen für die Sitzungen der Oö. Filmkommission 2017:
    Sitzung am 01.03.17, Einreichschluss 30.01.17
    Sitzung am 14.06.17, Einreichschluss 08.05.17
    Sitzung am 13.09.17, Einreichschluss 07.08.17
    Sitzung am 22.11.17, Einreichschluss 16.10.17
 
Abwicklung / Antragstellung
 
Schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Geschäftsstelle der OÖ. Filmkommission, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz, um die Förderung zu beantragen.
 

Bereitgestellt von

Bewerbung laufend möglich

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