Förderung der beruflichen Weiterbildung im Filmwesen
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigt sind künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter_innen im Filmwesen.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung. Antragsberechtigt sind künstlerische, technische und kaufmännische Mitarbeiter_innen im Filmwesen.
Gefördert wird die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme durch Kinostartförderung (Serienkopien, Standard-Werbematerial, Werbemaßnahmen und Zusatzbehelfe – antragsberechtigt sind Filmverleiher_innen und Hersteller_innen) und sonstige Verbreitungsmaßnahmen (antragsberechtigt sind die Hersteller_innen sowie Durchführende von förderbaren Maßnahmen, wenn sie auch Inhaber_innen der Verwertungsrechte sind).
Gefördert werden Herstellungskosten eines programmfüllenden österreichischen Kinofilms und internationale Produktionen. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.
Gefördert werden die Vorkosten eines Films vor der eigentlichen Produktion bzw. vor den Dreharbeiten, insbesondere Erstellung der Letztfassung eines Drehbuchs bzw. Drehkonzepts, des produktionswirtschaftlichen Konzepts sowie Erarbeitung des projektbezogenen Marketingkonzepts und des Vertriebsplans. Antragsberechtigt sind Filmhersteller_innen.
Gefördert wird das Verfassen von Drehbüchern oder Drehkonzepten für Kinofilme mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) oder von 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Autor_innen (zusammen mit Dramaturg_innen bzw. Regisseur_innen) gemeinsam mit Hersteller_in.