Bildung und außerschulische Jugendbetreuung / MA 13

Förderung von Erwachsenenbildung und außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit

Gefördert werden Vereine, Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden Kunst- und Kulturaktivitäten im Bereich der Erwachsenenbildung.
 
Förderhöhe: bis zu 5.000 Euro für Kleinprojekte, über 5.000 Euro für grundlegende Aktivitäten von Vereinen und Initiativen
 
TERMINE Ansuchen müssen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Einreichung von Angeboten im Musikausbildungsbereich für das kommende Schuljahr: bis 1. Mai des laufenden Schuljahres.