EU

Erasmus+

rasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Gefördert werden vor allem Mobilität und transnationale Zusammenarbeit bei
•     Bildung auf allen Ebenen – von der Schulbildung über Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung bis zur Erwachsenenbildung
•     Jugendarbeit und nicht formalem Lernen für junge Menschen in Europa
•     Sport, insbesondere Breitensport
Es gibt eine Fülle von Fördermöglichkeiten, von denen viele auch für Kunst- und Kulturvereine interessant sind.

Regionalförderungen

Regionalförderungen der EU sollen das Wirtschaftswachstum, die Lebensqualität und den Zusammenhalt der EU-Mitgliedsstaaten fördern. Kunst und Kultur werden als wesentliche Beiträge zu dieser sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung angesehen.
Ausführliche Informationen zu den EU-Regionalförderungen gibt es im Ratgeber „Auf einen Blick. EU-Regionalförderungen für Kunst und Kultur“, zu finden auf
www.kulturdokumentation.org und www.kunstkultur.bka.gv.at.

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

MEDIA

Im Rahmen von Creative Europe MEDIA gibt es eine Reihe von Förderungen von Entwicklung, Vertrieb und Promotion europäischer audiovisueller Werke:

Verleih und Vertrieb:
•     Cinema Automatic/automatische Verleihförderung
•     Cinema Selective/selektive Verleihförderung
•     Sales Agents/Weltvertriebsförderung
•     Online-Distribution/Förderung von Video-on-demand-Plattformen, Online-Tools, Release-Events

Creative Europe – Literarische Übersetzungen

Gefördert werden Verlage für die Übersetzung qualitativ hochwertiger literarischer Werke aus Europa (vorrangig von Autor_innen, die den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen haben), für deren Verbreitung und für das Erreichen neuer Publikumsgruppen.
Förderhöhe: Zweijahresprojekte (3–10 Werke) max. 100.000 Euro, max. 50 % der förderbaren Kosten; Mehrjahresprojekte (5–10 Werke) max. 100.000 Euro/Jahr, max. 50 % der förderbaren Kosten
TERMINE     Jährliche Einreichtermine für Zweijahresprojekte (Anfang Feber), für Mehrjahresprojekte alle 3–4 Jahre