SKE der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
Gefördert werden:
• Lebenskostenzuschüsse für in Bedrängnis geratene Mitglieder
• Alterszuschüsse für Genossenschafter_innen
• Unterstützung für rechtliche und steuerliche Beratung für Mitglieder
• Festivals, Veranstaltungen und kulturelle Sonderprojekte
• Aus- und Weiterbildung
• Berufsverbände der Filmschaffenden und andere filmbezogener Organisationen