Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen aufzeigen, diskriminierte Menschen unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe homosexueller Menschen und Transgenderpersonen fördern und die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung positiv beeinflussen.
 
Über die Förderung entscheidet die MA 17.
 
Höhe der Förderung: maximal 5.000 Euro
 
TERMINE Antragstellung jeweils zwischen 1. Oktober und 31. Dezember des Vorjahres, mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn bzw. vor der Veranstaltung.

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