Kinostartförderung

Gefördert wird die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.
Der Filmfonds Wien vergibt Förderungen an Produktionsfirmen, Verleihe und Kinobetriebe in den verschiedenen Phasen der Filmproduktion und -verwertung sowie Zuschüsse an filmkulturelle Institutionen.

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Kulturinfoservice der IG Kultur Wien

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