Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement
Gefördert werden Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Österreich.
Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.
Die Entscheidung wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsument_innenschutz gefällt.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich