Austro-Mechana ist die Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte von Komponist_innen, Textautor_innen und Musikverleger_innen. Aus dem SKE-Fonds der Austro-Mechana werden zeitgenössische (lebende) Komponist_innen, gefördert, die über die Austro-Mechana Tantiemen beziehen:
direkt durch Förderung von
• Selbstvermarktung sowie Musikproduktionen/lizenzierte Vertriebe im Internet
• Musikinstallationen
• Aus-/Weiterbildung im Ausland und Workshops
• Kompositionsaufträge und Notendruck (auch zu Film, Tanz, Installationen etc.)
• Ton-/Bildtonproduktionen im Rahmen der in Kooperation mit dem ORF angebotenen „Sommerstudios“ (Möglichkeit, in den Studios des RadioKulturhauses kostenlos Aufnahmen in einmaliger Studioqualität zu produzieren)
indirekt durch Förderung von Vereinen oder anderen Institutionen, die als Schwerpunkt (auch) heimisches aktuelles Musikschaffen präsentieren/promoten, in Form von Förderung von
• Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern (Konzerte mit Eintritt)
• Kompositionsaufträgen, Jahres- und Festivalprogrammen von Orchestern
• Produktion, Vertrieb und PR durch Kleinlabels/Web-Labels
• Interessenvertretungen, Lobbying- und andern Organisationen
• durch soziale Zuschüsse, Unterstützung bei der Altersversorgung
Nicht gefördert werden Gratiskonzerte und Einzelkonzerte, Reise- und Tourneekosten, Musikvideos, musikalische Ausrüstung, Hard- und Software.
Die Entscheidungen über Förderungen werden vom jeweils zuständigen Ausschuss getroffen: Ausschuss zur Förderung der Unterhaltungsmusik, Ausschuss zur Förderung der ernsten Musik bzw. Ausschuss für soziale Einrichtungen.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich. Die Behandlung erfolgt in der nächsten Beiratssitzung, außer die Liste der behandelten Anträge ist bereits voll. Die Termine werden auf der SKE-Fonds-Website veröffentlicht.
Hintergrund: Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ihrer Mitglieder wahrnehmen. Sie erteilen Nutzer_innen von Werken gegen Entgelt die Bewilligung zur Nutzung derselben und sorgen dafür, dass die Rechteinhaber_innen das ihnen zustehende Geld bekommen. Die bekanntesten sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung), Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.), LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
Ges.m.b.H.) und Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH). Verwertungsgesellschaften, die Geld aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder Leerkassettenabgabe genannt) bekommen, müssen 50 % der Einnahmen aus dieser Vergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (so genannte „SKE“) zuführen.