Sozialfonds für Schriftsteller_innen und Übersetzer_innen

Unterstützt werden mit Mitteln des Bundeskanzleramts Schriftsteller_innen und Übersetzer_innen mit einmaligen Leistungen zur Behebung von Notfällen oder wiederkehrenden Leistungen (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung und Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung). Über die Gewährung der Leistungen aus dem Sozialfonds der Literar-Mechana entscheidet eine Kommission.

TERMINE     bitte erfragen
 

Bereitgestellt von
Kulturinfoservice der IG Kultur Wien

Bewerbung laufend möglich

Schwerpunkte