SKE der Literar-Mechana

Die Hälfte der Einnahmen der Literar-Mechana aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder früher Leerkassettenabgabe genannt) abzüglich damit zusammenhängender Verwaltungskosten fließen in den SKE-Fonds. Daraus können Unterstützungsleistungen an Autor_innen und allgemeine Maßnahmen finanziert werden, die der Förderung der künstlerischen Kreativität in Österreich dienen:
•     einmalige Unterstützungsleistungen für in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte und deren Rechtsnachfolger_innen
•     Alterspension ehrenhalber (für besondere Verdienste um die Literar-Mechana)
•     Alterspension für Verleger_innen
•     Zuschüsse zur Krankenversicherung
•     Zuschüsse zum Pflegegeldbezug
•     sonstige einmalige Unterstützungen
•     Wohnungen
•     Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung (Jubiläumsfondsstipendien, Dramatiker_innenstipendien, Drehbuchstipendien)
•     allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bezugsberechtigten
•     Förderung von juristischer Literatur auf dem Gebiet des Urheberrechts
•     Stiftungen
Leistungen können von Bezugsberechtigten der Literar-Mechana (die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben), deren Rechtsnachfolger_innen und in bestimmten Fällen auch von deren Angehörigen in Anspruch genommen werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat der Literar-Mechana und in vom Aufsichtsrat bestimmten Fällen die Geschäftsführung. Bei der Vergabe von Werkzuschüssen aus dem Jubiläumsfonds sowie der Vergabe von Dramatiker_innen- und Drehbuchstipendien
können auch Vorschläge unabhängiger Beiräte eingeholt werden.
TERMINE     bitte erfragen
 

Hintergrund: Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ihrer Mitglieder wahrnehmen. Sie erteilen Nutzer_innen von Werken gegen Entgelt die Bewilligung zur Nutzung derselben und sorgen dafür, dass die Rechteinhaber_innen das ihnen zustehende Geld bekommen. Die bekanntesten sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung), Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.), LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
Ges.m.b.H.) und Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH). Verwertungsgesellschaften, die Geld aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder Leerkassettenabgabe genannt) bekommen, müssen 50 % der Einnahmen aus dieser Vergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (so genannte „SKE“) zuführen.

 

Bereitgestellt von
Kulturinfoservice der IG Kultur Wien

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