Gefördert werden:
• Lebenskostenzuschüsse für in Bedrängnis geratene Mitglieder
• Alterszuschüsse für Genossenschafter_innen
• Unterstützung für rechtliche und steuerliche Beratung für Mitglieder
• Festivals, Veranstaltungen und kulturelle Sonderprojekte
• Aus- und Weiterbildung
• Berufsverbände der Filmschaffenden und andere filmbezogener Organisationen
Über die Vergabe von Förderungen entscheidet der Vorstand. Zur Vorbereitung der Entscheidung kann ein SKE-Ausschuss eingerichtet werden.
TERMINE bitte erfragen
Hintergrund: Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ihrer Mitglieder wahrnehmen. Sie erteilen Nutzer_innen von Werken gegen Entgelt die Bewilligung zur Nutzung derselben und sorgen dafür, dass die Rechteinhaber_innen das ihnen zustehende Geld bekommen. Die bekanntesten sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung), Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.), LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.) und Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH). Verwertungsgesellschaften, die Geld aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder Leerkassettenabgabe genannt) bekommen, müssen 50 % der Einnahmen aus dieser Vergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (so genannte „SKE“) zuführen.