Modeförderung durch die Kunst- und Kultursektion/Abteilung 1
Teilfinanzierung von Projekten wie Modeshows, Ausstellungen oder Publikationen. Über die Förderung entscheidet die Abteilung II/1.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Teilfinanzierung von Projekten wie Modeshows, Ausstellungen oder Publikationen. Über die Förderung entscheidet die Abteilung II/1.
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