Förderung für die Herstellung von Filmen
Teilfinanzierung der Herstellung von Filmen mit bis zu 70.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 100.000 Euro für Produktionsfirmen bei Langfilmen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des Filmbeirats getroffen.
TERMINE
Anträge können gestellt werden bis: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September, jeweils 17 Uhr bzw., wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, dann am letzten Werktag, außer Samstag, davor, um 17 Uhr. Die Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung aufliegen.