Reisestipendien (max. 1.300 Euro, max. 3 Monate) für Reise- und Lebenshaltungskosten bei Auslandsaufenthalten von österreichischen Autor_innen und Übersetzer_innen bzw. bei Österreich-Aufenthalten von Übersetzer_innen ohne Wohnsitz in Österreich. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.

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