Förderung von ganzjährigen spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen von Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich.
Kriterien: innovative, zeitbezogene und experimentelle Kulturformen; gesellschaftspolitische Relevanz; interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten mit beispielgebendem innovatorischem Charakter; eigene Produktionen/Eigenkreativität; Aktivitäten von überregionalem Interesse; kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; Entwicklungsfähigkeit; hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich; nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; wichtiger Kulturversorger der jeweiligen Region, Umfang und Anspruch des Programms; Genderaspekt; Kofinanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMINE Anträge können von 1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres
gestellt werden.