Förderungen im Bereich Literatur
Leistungsgegenstand
Es werden Arbeitsstipendien für oberösterreichische Autorinnen und Autoren zur Fertigstellung von literarischen Projekten vergeben.
Weiters werden Druckkostenzuschüsse an Literaturverlage zur Verfügung gestellt.
Förderbar sind zudem Lesungen, Literaturveranstaltungen und literarische Vermittlungsprojekte von Vereinen, Privatpersonen, sonstigen Institutionen und Bildungseinrichtungen.
Die Dramatikerprämie soll Theaterverantwortliche motivieren, Stücke oberösterreichischer AutorInnen auf die Bühne zu bringen. Gefördert werden dabei professionelle Theaterverantwortliche der freien Szene in Oberösterreich für die Uraufführung eines Stückes mit Spielort in Oberösterreich, das eine oberösterreichische Schriftstellerin oder ein oberösterreichischer Schriftsteller speziell für das Theater verfasst hat.
Im Volkskulturbereich werden Vereine und Verbände dafür gefördert, dass sie sich der Mundart annehmen.
Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung
Voraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung mit den im Oberösterreichischen Kulturleitbild formulierten Zielen, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und den Kriterien zur Beantragung einer Kulturförderung. Im Speziellen sind dies eine künstlerische und kulturelle Ausrichtung des Projektes, ein unmittelbarer und vorrangiger Oberösterreichbezug, Professionalität und Fachkompetenz, Wirtschaftlichkeit, Innovation, zielgruppenspezifische und fundierte Vermittlungsarbeit bzw. Kulturelle Nahversorgung.
Die Förderungswürdigkeit wird speziell unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
1.) Perspektive auf Animation, Innovation, Dezentralisierung, Vermittlungskonzept
2.) Notwendigkeit, Angemessenheit und Subsidiarität (Gefördert wird dann, wenn das Vorhaben ohne Förderung nicht existieren kann; in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten, aber immer nur mit "ergänzendem" (subsidiärem) Charakter)
3.) Soziale Rechtfertigung
Besondere Voraussetzungen gelten für:
Dramatikerprämie: Es muss sich um die Uraufführung des Stücks handeln. Die Uraufführung findet im jeweiligen Kalenderjahr in Oberösterreich statt. Das Theater/die Theatergruppe hat ihren Sitz in Oberösterreich. Das Theaterstück ist ein abendfüllendes Originalstück und der Schriftsteller/die Schriftstellerin ist Urheber/Urheberin im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes. Der Schriftsteller/die Schriftstellerin ist in Oberösterreich geboren und/oder hat seit mindestens vier Jahren seinen/ihren ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Oberösterreich. Der Schriftsteller/die Schriftstellerin ist im Literaturbetrieb verankert und kann eine umfassende literarische Publikationstätigkeit vorweisen.
Arbeitsstipendien oberösterreichischer Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Ein biografischer Oberösterreichbezug des Schriftstellers/der Schriftstellerin ist Bedingung für eine Förderung. Der Autor/die Autorin muss in Oberösterreich geboren sein und/oder den derzeitigen Lebensmittelpunkt in Oberösterreich haben. Voraussetzung ist zudem, dass eine konkrete Publikationsmöglichkeit vorliegt (z.B. Verlagsvertrag oder Vertrag mit einem Theater über die Uraufführung von dramatischen Texten). Publikationen, die bei Verlagen erscheinen, bei denen die Autor/innen einen finanziellen Zuschuss leisten müssen werden nicht unterstützt. Ein Arbeitsstipendium kann einmal pro Buchprojekt und Kalenderjahr gewährt werden.
Druckkostenzuschüsse für Literaturverlage: Ein biografischer Oberösterreichbezug des Schriftstellers/der Schriftstellerin ist Bedingung für eine Förderung. Der Autor/die Autorin muss in Oberösterreich geboren sein und/oder den derzeitigen Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) in Oberösterreich haben. Voraussetzung ist zudem, dass der Verlag das ökonomische Risiko trägt. Publikationen, bei denen die Autoren und Autorinnen einen finanziellen Zuschuss leisten müssen werden nicht unterstützt.
Verantwortliche Stelle(n) / Leistungsgeber
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur
Details zum Leistungsangebot
Leistungsart: Förderungen/Transferzahlungen
Angebot ist abrufbar bis: unbegrenzt
Rechtsgrundlage
Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Informationen über Termine und Fristen
Anträge können das gesamte Jahr für das betreffende Kalenderjahr eingebracht werden. Das Ansuchen um Förderung muss jedoch vor Projektbeginn gestellt werden.
Informationen über Zuständigkeiten
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur; Promenade 37, 4021 Linz, Tel: 0732/7720 15480, E-Mail: kd.post@ooe.gv.at
Informationen zu (online) Formularen
Antragsformular Kulturförderung (KD/E-5) siehe Link unter dem Abschnitt Kultureinrichtungen
Informationen über benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular (KD/E-5) oder formloses Ansuchen, inklusive detaillierter Projektbeschreibung, Zeitplan, Biografie der beteiligten Personen, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan, Darstellung des Oberösterreichbezuges und sonstigen wichtigen Informationen (z.B. Verträge, Vereinbarungen, etc.)
Informationen über Kosten und Zahlungen
Die Antragstellung ist kostenlos, eingereichte Unterlagen können jedoch nicht retourniert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt immer zeitnah zum Projekttermin.
Zu beachten
Ein gefördertes Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen. Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten und ist der Förderungsbetrag im Rahmen der eingesetzten Gesamtmittel wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu verwenden, für den er gewährt wurde. Projektveränderungen, insbesondere Abweichungen von der eingereichten Kalkulation, sind vom Förderwerber/von der Förderwerberin unverzüglich bekannt zu geben. Falls sich die angegebenen Gesamtkosten verringern, kann die Förderung rückwirkend angepasst werden (z.B. durch Teilrückzahlung). Die Förderung ist zweckgewidmet und muss zur Realisierung des eingereichten Projektes verwendet werden. Sollte das Projekt nicht umgesetzt werden, ist die Förderung zurückzubezahlen.
Informationen wie die Leistungskontrolle durchgeführt wird
Zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung können als Verwendungsnachweis eine Gesamtabrechnung, Originalbelege, Belegexemplare, Tätigkeitsberichte und/oder ein anderer Nachweis in geeigneter Form verlangt werden. Die Originalbelege werden nach der Prüfung retourniert. Sollte kein bestimmter Verwendungsnachweis angefordert werden, sind die Belege für eine stichprobenartige Kontrolle durch die Direktion Kultur aufzubewahren.
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