Förderungen im Bereich Musik
Leistungsgegenstand
Oberösterreichische Musikerinnen und Musiker, Musikgruppen, musikalische Einrichtungen und Institutionen werden für ihre künstlerischen Aktivitäten mit Projektkostenzuschüssen, Investitionskostenzuschüssen und Arbeitsstipendien unterstützt.
Förderbar sind insbesondere:
Ausbildungsbeihilfen: Gefördert werden Studierende, die ein Studium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung absolvieren und eine überdurchschnittliche künstlerische Qualifikation nachweisen. Weiters werden Kulturschaffende gefördert, die eine fachliche Fortbildung besuchen, die vom Land Oberösterreich nicht angeboten wird. Die Förderung wird als einmalige Beihilfe direkt den Studierenden bzw. Kulturschaffenden für eine bestimmte Ausbildung und Fortbildung gewährt.
Musikalische Veranstaltungen wie Konzerte, Konzertreisen und Studienreisen, Kurse, Austauschprojekte, Jahresprogramme, Festivals.
Tonträger: Oö. MusikerInnen und Musikgruppen, die Tonträger veröffentlichen, können unterstützt werden.
Oö Musikvereine: Für Ankauf bzw. Reparatur von Blasmusikinstrumenten, Trachtenergänzungen, Ankäufe neuer Trachten sowie die Errichtung bzw. Ausstattung von neuen zeitgemäßen Musikprobenräumen, wenn der Ausstattungsträger die Musikkapellen sind.
Investitionsförderung Musik: Für Instrumentenankauf und Instrumentenreparatur, Notenankauf oder Einkleidung von oö MusikerInnen und Vereinen.
Projekte oberösterreichischer Musikvereine: Für Reisekostenzuschüsse bei Konzertreisen und Teilnahme an Wettbewerben, CD Produktionen, Seminare für JungmusikerInnen, Jubiläumsveranstaltungen u.ä.
Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung
Voraussetzung für eine Förderung ist die Übereinstimmung mit den im oberösterreichischen Kulturleitbild formulierten Zielen, dem Oö. Kulturförderungsgesetz, den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und den Kriterien zur Beantragung einer Kulturförderung. Im Speziellen sind dies eine künstlerische und kulturelle Ausrichtung des Projektes, ein unmittelbarer und vorrangiger Oberösterreichbezug, Professionalität und Fachkompetenz, Wirtschaftlichkeit, Innovation, zielgruppenspezifische und fundierte Vermittlungsarbeit bzw. kulturelle Nahversorgung.
Die Förderungswürdigkeit wird speziell unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
Perspektive auf Animation, Innovation, Dezentralisierung, Vermittlungskonzept
Notwendigkeit, Angemessenheit und Subsidiarität (Gefördert wird dann, wenn das Vorhaben ohne Förderung nicht existieren kann; in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten, aber immer nur mit "ergänzendem" (subsidiärem) Charakter)
Soziale Rechtfertigung
Im Speziellen gilt für
Ausbildungsbeihilfen: FörderwerberInnen können insbesondere Instrumental- und VokalschülerInnen der oö. Landesmusikschulen und der Anton-Bruckner-Privatuniversität sein.
Tonträger: Gefördert werden oö. MusikerInnen, die in Oberösterreich geboren sind bzw. ihren Lebensmittelpunkt in Oberösterreich haben.
Verantwortliche Stelle(n) / Leistungsgeber
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur
Details zum Leistungsangebot
Leistungsart: Förderungen/Transferzahlungen
Angebot ist abrufbar bis: unbegrenzt
Rechtsgrundlage
Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Informationen über Termine und Fristen
Anträge können das gesamte Jahr für das betreffende Kalenderjahr eingebracht werden. Das Ansuchen um Förderung muss jedoch vor Projektbeginn gestellt werden.
Informationen über Zuständigkeiten
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur; Promenade 37, 4021 Linz, Tel: 0732/7720 15480, E-Mail: kd.post@ooe.gv.at
Informationen zu (online) Formularen
Antragsformular Kulturförderung (KD/E-5) siehe Link unter dem Abschnitt Kultureinrichtungen
Antragsformulare Einrichtung bzw. Ausstattung eines Musikprobenraumes (KD/E-8), Ankauf/Reparaturkosten von Musikinstrumenten (KD/E-9) und Nachschaffungen von Trachten (KD/E-10) siehe Link unter dem Abschnitt Vereine
Informationen über benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular (KD/E-5, KD/E-8, KD/E-9, KD/E-10) oder formloses Ansuchen, inklusive detaillierter Projektbeschreibung, Zeitplan, Biografie der beteiligten Personen, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan, Darstellung des Oberösterreichbezuges und sonstigen wichtigen Informationen (z.B. Verträge, Vereinbarungen, etc.)
Informationen über Kosten und Zahlungen
Die Antragstellung ist kostenlos, eingereichte Unterlagen können jedoch nicht retourniert werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt immer zeitnah zum Projekttermin.
Zu beachten
Ein gefördertes Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen. Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten und ist der Förderungsbetrag im Rahmen der eingesetzten Gesamtmittel wirtschaftlich, sparsam und nur für den Zweck zu verwenden, für den er gewährt wurde. Projektveränderungen, insbesondere Abweichungen von der eingereichten Kalkulation, sind vom Förderwerber/von der Förderwerberin unverzüglich bekannt zu geben. Falls sich die angegebenen Gesamtkosten verringern, kann die Förderung rückwirkend angepasst werden (z.B. durch Teilrückzahlung). Die Förderung ist zweckgewidmet und muss zur Realisierung des eingereichten Projektes verwendet werden. Sollte das Projekt nicht umgesetzt werden, ist die Förderung zurückzubezahlen.
Informationen wie die Leistungskontrolle durchgeführt wird
Zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung können als Verwendungsnachweis eine Gesamtabrechnung, Originalbelege, Belegexemplare, Tätigkeitsberichte und/oder ein anderer Nachweis in geeigneter Form verlangt werden. Die Originalbelege werden nach der Prüfung retourniert. Sollte kein bestimmter Verwendungsnachweis angefordert werden, sind die Belege für eine stichprobenartige Kontrolle durch die Direktion Kultur aufzubewahren.
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