Dotierung: € 7.000,- Literaturstipendium
€ 3.000,- Literaturförderstipendium
Die Stadt Innsbruck vergibt seit 2008 jährlich zwei Literaturstipendien, wobei eines davon ein Förderstipendium ist. Damit soll Innsbrucker SchriftstellerInnen die Möglichkeit gegeben werden, sich intensiv ihrer schriftstellerischen Arbeit widmen zu können. 2013 wurden die Literaturstipendien in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemaliger Bürgermeisterin in Hilde-Zach-Literaturstipendien umbenannt.
Bis 2015 wurden die StipendiatInnen jährlich von einer unabhängigen Fachjury nominiert. Im Zuge von Umarbeitungen und Modernisierungen der Richtlinien kann seit 2016 nun jährlich im Frühjahr für die Hilde-Zach-Literaturstipendien eingereicht werden.
Die Einreichungen erfolgen im ausgeschriebenen Zeitraum ausschließlich über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com. Es werden keine anderen als über das "Portal für Beschaffung und Wettbewerbe" eingebrachten Einreichungen angenommen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungsberechtigt sind LiteratInnen, die
in Tirol geboren sind o d e r
in Innsbruck wohnhaft u n d
in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig sind u n d
das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
Was kann eingereicht werden?
Prosa (max. 50 Seiten + max. ½ Seite Kurzbeschreibung / Klappentext)
o d e r
Drama (max. 50 Seiten + max. ½ Seite Kurzbeschreibung / Klappentext)
o d e r
Lyrik (max. 10 Gedichte)
Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist nicht gültig. Pro Ausschreibung darf nur eine Einreichung pro Person erfolgen (Prosa
o d e r Drama o d e r Lyrik). Personen, die eines der beiden Stipendien bereits erhalten haben, sind zur neuerlichen Einreichung erst wieder nach fünf Jahren berechtigt.