Einzelpersonen

Soziale Beihilfen

__Soziale Beihilfen

Für Künstler_innen in extremen sozialen Notsituationen ist die Gewährung sozialer Beihilfen
zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit möglich.

TERMINE Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich.

Förderungspreis für Architektur und bildende Kunst

__Förderungspreis für Architektur und bildende Kunst

Im Bereich Architektur und bildende Kunst werden jährlich ein bzw. zwei Förderungspreise zur Würdigung einer bisher hervorragenden Gesamttätigkeit junger Einzelpersonen oder Teams (bis zum 40. Lebensjahr) in der Höhe von je 4.000 Euro vergeben. Die Preise werden von der_dem Bürgermeister_in aufgrund von Vorschlägen einer Fachjury verliehen.

TERMINE Bewerbungen um einen Förderungspreis sind bis jeweils 31. März möglich.

Bewerbung um eine Ausstellung in der Startgalerie des MUSA

Künstler_innen, vornehmlich Studierende oder Absolvent_innen der Kunstuniversitäten am Beginn ihrer beruflichen künstlerischen Tätigkeit, die der Wiener Szene angehören, können sich um eine Ausstellung in der Startgalerie bewerben. Die Auswahl erfolgt über den Beirat für den Kunstankauf.

TERMINE Bewerbungen sind jährlich von 2. Jänner bis 1. März möglich.

Befürwortung von Bewerbungen für ein Arbeitsatelier der Stadt Wien

__Befürwortung von Bewerbungen für ein Arbeitsatelier der Stadt Wien

Das Referat „Bildende Kunst“ der MA 7 kann auf Empfehlung des Beirates für den Kunstankauf Bewerbungen in Wien lebender freischaffender bildender Künstler_innen für ein Arbeitsatelier bei „Wiener Wohnen“ befürworten. Die Vergabe erfolgt durch „Wiener Wohnen“. Kostenzuschüsse werden nicht gewährt.

TERMINE Bewerbungen sind jährlich von 2. Jänner bis 1. März möglich.

Ankauf von Kunstwerken

__Ankauf von Kunstwerken
Ankauf von Kunstwerken in Wien lebender oder tätiger Künstler_innen oder mit deutlichem
Wien-Bezug (keine Gebrauchskunst, keine kommerziellen Kunstwerke) für die Sammlung
zeitgenössischer Kunst der Stadt Wien – MUSA.
Die Kulturabteilung entscheidet unter Beiziehung des Beirates für den Kunstankauf einmal
jährlich über die eingelangten Bewerbungen. Der Beirat wird für drei Jahre bestellt.
Kriterien für die Entscheidung sind: innovative Kraft der einzelnen Positionen und hohe