Herstellung von Kinofilmen
Gefördert wird die Produktion eines Films (mind. 70 Minuten, Kinderfilme mind. 59 Minuten) mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 700.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit entscheidet eine unabhängige Jury nach Feststellung der Förderfähigkeit durch die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.