Filmverwertung

Kinostartförderung

Gefördert wird die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.

Sonstige Verwertungsmaßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.

Erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzmittel)

Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung von ihm geförderter Filme mit so genannten Referenzmitteln: Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folgeprojekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.