Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Bühnen und freier Theaterschaffender mit kontinuierlichem Spielbetrieb mit mindestens vier Neuproduktionen im Jahr. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN 31. Oktober für das Folgejahr
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