Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Förderung von Komponist_innen für die Erstellung geplanter Werke bei Zusicherung mehrmaliger Aufführungen im Inland durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veranstalter_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.TERMINE Anträge können gestellt werden bis: 15. April und 15. September
Teilfinanzierung der Kosten für die Verbreitung von Werken hervorragender zeitgenössischer Urheber_innen oder Interpret_innen. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN Antragstellung bis 15. April und 15. September
Teilfinanzierung von Reisekosten für Komponist_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN Antragstellung bis mindestens 1 Monat vor Reiseantritt
Teilfinanzierung von Tourneen und Reisen im Bereich Musik im In- und Ausland. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN Antragstellung bis mindestens 1 Monat vor Tourneebeginn bzw. Reiseantritt
Teilfinanzierung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von Kompositionen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
Teilfinanzierung der Fortbildung von Kunstschaffenden in den Bereichen Musik und darstellende Kunst. Die Entscheidung über die Vergabe eines Fortbildungskostenzuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn
Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich. Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN 31. Jänner
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.TERMINE laut Ausschreibungen
SKE-Mittel der LSG werden verwendet für soziale und kulturelle Zwecke im bereich Produzent_innen und Interpret_innen.
Aus dem SKE-Fonds der Austro-Mechana werden zeitgenössische (lebende) Komponist_innen, gefördert, die über die Austro-Mechana Tantiemen beziehen – durch direkte und indirekte Förderungen …