Die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, Abteilung II/10, kann von der EU geförderte Kunst- und Kulturprojekte kofinanzieren.
Teilfinanzierung von Projekten in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst im In- und Ausland und von Publikationen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.TERMINE 4 Antragstermine im Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie • den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln • die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Am Programm können sich Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beitrittsländer und Bewerberländer der Europäischen Union, sofern sie eine Vereinbarung mit der EU...
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich. Kofinanzierung bei Creative Europe-Projekten: Bereits in der Kalkulation des EU-Projekts im Rahmen der Antragstellung ist die Kofinanzierung zu berücksichtigen. Eine solche Kofinanzierung kann zu diesem Zeitpunkt jedoch in den seltensten Fällen garantiert werden, da so schnell keine Förderzusagen von...
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft fördert Projekte von...
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen.TERMINE Projekte können laufend eingereicht werden und werden in der Jurysitzung im Monat...
Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.
Die KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten zu beleben. KÖR wickelt künstlerische Projekte ab, erteilt Aufträge an Künster_innen, lobt künstlerische Wettbewerbe für Projekte im öffentlichen Raum aus, vergibt auch Förderungen an Künstler_innen bzw. Projektträger_innen und setzt damit verbundene Tätigkeiten (Symposien, Publikationen, Vermittlungsprogramme u. a.) um. Die finanziellen Mittel der Kunst im öffentlichen Raum GmbH kommen aus den Geschäftsbereichen Stadtentwicklung und...
Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen. TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich. Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen. Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz...
Gefördert werden Projekte der bildenden Kunst (Ausstellungen, Performances, Open-Space-Projekte, Produktion von Katalogen und Publikationen) und im Bereich „neue Medien“