Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich infrastruktuelle Maßnahmen (Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und von beweglichen Investitionsgütern).
Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt. Einreichen dürfen Kulturinitiativen, die von der Abteilung II/7 (B Kulturinitiativen, Volkskultur) für das Jahresprogramm gefördert werden.
TERMIN 31. August
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