Die Kulturförderung umfasst jährlich einen Betrag von ca. € 70.000,00. Dieser Betrag versteht sich als Richtschnur und kann fallweise unter- oder überschritten werden, je nach Gehalt der eingereichten Projekte. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Förderung soll einen Beitrag für die Umsetzung eines Projektes leisten. Denkbar ist aber auch die überwiegende oder gar vollständige Finanzierung eines Projektes, wenn es förderungswürdig erscheint.
Förderansuchen sind bis jeweils 31. März an den Verein zu richten.
Der Verein
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