Gefördert werden Auslandsgastspiele künstlerischer Produktionen von in Österreich arbeitenden Choreograf_innen und Performer_innen (in Zusammenarbeit mit Tanzquartier Wien, BMEIA und BKA.Kunst). Antragsberechtigt sind Veranstalter_innen mit Sitz in Europa, ausgenommen Österreich. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen.
TERMINE Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Spieltermin per E-Mail bei INTPA eintreffen.
Diese Inhalte werden von der IG Kultur Österreich und die Ländervertretungen redaktioniert und aktualisiert.
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Versichert Euch auf jeden Fall nochmal bei den Fördergeber_innen, ob die Informationen aktuell sind.