Förderungen im Bereich Volkskultur
Grundlage bildet das Externe Verknüpfung Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz und die betreffenden Richtlinien für die Bereiche Volkskultur, Museen, Denkmalpflege/Kulturgut und Blasmusik.
Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Förderung kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstützen kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken.