Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Teilfinanzierung der Fortbildung von Kunstschaffenden in den Bereichen Musik und darstellende Kunst.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Fortbildungskostenzuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn