Kompositionsförderung
Förderung von Komponist_innen für die Erstellung geplanter Werke bei Zusicherung mehrmaliger Aufführungen im Inland durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veranstalter_innen. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMINE Anträge können gestellt werden bis: 15. April und 15. September