SKE der Literar-Mechana
Die Hälfte der Einnahmen der Literar-Mechana aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder früher Leerkassettenabgabe genannt) abzüglich damit zusammenhängender Verwaltungskosten fließen in den SKE-Fonds. Daraus können Unterstützungsleistungen an Autor_innen und allgemeine Maßnahmen finanziert werden, die der Förderung der künstlerischen Kreativität in Österreich dienen:
• einmalige Unterstützungsleistungen für in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte und deren Rechtsnachfolger_innen
• Alterspension ehrenhalber (für besondere Verdienste um die Literar-Mechana)
• Alterspension für Verleger_innen
• Zuschüsse zur Krankenversicherung
• Zuschüsse zum Pflegegeldbezug
• sonstige einmalige Unterstützungen
• Wohnungen
• Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung (Jubiläumsfondsstipendien, Dramatiker_innenstipendien, Drehbuchstipendien)
• allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bezugsberechtigten
• Förderung von juristischer Literatur auf dem Gebiet des Urheberrechts
• Stiftungen
Leistungen können von Bezugsberechtigten der Literar-Mechana (die mit der Literar-Mechana einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben), deren Rechtsnachfolger_innen und in bestimmten Fällen auch von deren Angehörigen in Anspruch genommen werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet grundsätzlich der Aufsichtsrat der Literar-Mechana und in vom Aufsichtsrat bestimmten Fällen die Geschäftsführung. Bei der Vergabe von Werkzuschüssen aus dem Jubiläumsfonds sowie der Vergabe von Dramatiker_innen- und Drehbuchstipendien
können auch Vorschläge unabhängiger Beiräte eingeholt werden.
TERMINE bitte erfragen
Hintergrund: Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ihrer Mitglieder wahrnehmen. Sie erteilen Nutzer_innen von Werken gegen Entgelt die Bewilligung zur Nutzung derselben und sorgen dafür, dass die Rechteinhaber_innen das ihnen zustehende Geld bekommen. Die bekanntesten sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung), Austro-Mechana (Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H.), LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten
Ges.m.b.H.) und Literar-Mechana (Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH). Verwertungsgesellschaften, die Geld aus der Speichermedien- und Gerätevergütung (auch Urheberrechtsabgabe oder Leerkassettenabgabe genannt) bekommen, müssen 50 % der Einnahmen aus dieser Vergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (so genannte „SKE“) zuführen.