Filmfestival-Förderung
Die Kulturabteilung (MA 7) fördert Filmfestivals und Sommerkinos am Standort Wien. Die Förderungen (exklusive Viennale) erfolgen über Empfehlungen eines Fachbeirats.
TERMIN:
- Filmfestivals, die im ersten Halbjahr des Folgejahres stattfinden: bis spätestens 15. September
- Filmfestivals, die im zweiten Halbjahr stattfinden und Sommerkinos: bis spätestens 15. Februar
Fällt der Einreichtermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt der Werktag davor als Abgabetermin.