Wien (gesamt)

Einmaliges Arbeitsstipendium aufgrund von COVID 19

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

Theaterförderung (Förderungen Darstellende Kunst – Förderungen)

Das Referat für Darstellende Kunst von Stadt Wien | Kultur fördert Institutionen und Freie Gruppen der dramatischen Kunst auf mehrfache Weise. Unterstützt werden Einzelprojekte, Wiederaufnahmen, ein- und mehrjährige Projektreihen beziehungsweise längerfristige Arbeitsprojekte und die Aufrechterhaltung von ganzjährig genutzten Strukturen.
Als besonders förderungswürdig gelten:
    Innovative Ideen und Konzepte und experimentelle Arbeiten
    Fundierte Darstellung der künstlerischen Intention
    Gesellschaftspolitische Relevanz

Wienwoche

WIENWOCHE ist ein jährlich in ein oder zwei Septemberwochen stattfindendes Kunst- und Kultur-Festival. Entwicklung und Förderung gesellschaftspolitischer und kultureller Handlungsräume für künstlerische, soziokulturelle und zivilgesellschaftliche Akteur_innen – auch im Sinne einer Rückeroberung städtischen öffentlichen Raumes – soll dabei im Zentrum der Aktivitäten stehen. Das Thema der Wienwoche und Calls werden meist so rund um den Jahreswechsel veröffentlicht.

kültür gemma!

kültür gemma! ist ein Projekt zur Förderung der Stadtkultur in Wien und von migrantischer Kunst- und Kulturproduktion. Jährlich werden vier Jahres-Arbeitsstipendien (1.300 Euro pro Monat) für konkrete Arbeitsvorhaben migrantischer Kulturproduzent_innen ausgeschrieben.

Arbeitsstipendien Film

Förderung der Erstellung eines filmischen Grundkonzepts, das die Voraussetzung zur Einreichung für Projektentwicklung noch nicht erfüllt, für 1 bis maximal 5 Monate mit 1.300 Euro monatlich.

TERMINE    31. Jänner, 31. Mai, 30. September. Fällt der Einreichtermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt der Werktag davor als Abgabetermin.

Kinoförderung

Gefördert werden Kinobetriebe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der Kinoreferenzförderung (Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Kinos, die in mind. 40 % ihrer Vorführungen des Vorjahres österreichische und andere europäische Filme spielten) und der Förderung kinokultureller Projekte (Unterstützung von Aktionen, Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern). Über die Vergabe von Förderungen entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien. Im Bereich der Förderung kinokultureller Projekte lässt sich diese von einem Fachgremium beraten.

Strukturförderung

Gefördert werden Maßnahmen, welche in besonderer Weise zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien, wobei sich dieser dabei durch Fachleute beraten lassen kann.

Seiten