Wien (gesamt)

Druckkostenzuschüsse

Neuerscheinungen von Werken Wiener Autor_innen in den Bereichen Lyrik, Prosa und Dramatik,
die von Wiener Verlagen verlegt werden, können mit Druckkostenzuschüssen unterstützt
werden (nur für gedruckte Bücher, keine Hörbücher, E-Books u. Ä.).
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

Buchprämien

Neuerscheinungen von Werken noch unbekannter Wiener Autor_innen in den Bereichen
Lyrik, Prosa und Dramatik, die von Wiener Verlagen (Verlage, die zumindest einen Sitz in
Wien haben) verlegt werden, können mit einer Buchprämie in Höhe von 2.500 Euro gefördert
werden (nur gedruckte Bücher, keine Hörbücher, E-Books u. Ä.).
TERMINE Einreichungen für Buchprämien sind bis 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres
möglich.
 

Projektförderung (Literatur)

Gefördert werden Veranstaltungen, die der Vermittlung von Literatur dienen (überwiegend
von noch unbekannten lebenden Autor_innen), sowie die Jahrestätigkeit von literarischen
Vereinigungen, Organisationen und Schriftsteller_innenverbänden mit Sitz in Österreich.
TERMINE Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen (bis zu einer Förderhöhe von maximal 20.000 Euro) mit Sitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Wien.

Projektförderung (Film)

Gefördert werden Filmprojekte (Dokumentarfilm, Spielfilm, Kurzspielfilm, Experimentalfilm,
Animationsfilm). Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Kulturabteilung auf
Basis von Empfehlungen des Filmbeirats gefällt.
Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
Nicht gefördert werden: Musikvideos, Auftragsproduktionen, TV-Produktionen, zur kommerziellen
Verwertung bestimmte Filme, reine Dokumentationen anderer künstlerischer Werke,
vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Filmfestival- und Kinobereich

Bau- und Investitionskosten (Darstellende Kunst)

Vergeben werden Zuschüsse zur Aufrechterhaltung und Instandhaltung von bestehenden
Veranstaltungsstätten, vor allem von Theaterräumen.
Der Topf für Zuschüsse zu Bau- und Investitionskosten wird immer kleiner. Entsprechend
können immer weniger Zuschüsse aus diesem Topf vergeben werden. Es ist unklar, wie sich
diese Förderung weiterentwickelt.
TERMINE Einreichungen sind jederzeit möglich.

Soziale Beihilfen

__Soziale Beihilfen

Für Künstler_innen in extremen sozialen Notsituationen ist die Gewährung sozialer Beihilfen
zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit möglich.

TERMINE Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich.

MUSA-Preis für junge Kunst

Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird an junge Wiener Künstler_innen im Bereich der
bildenden Kunst vergeben, die jeweils im Vorjahr eine besonders gelungene Ausstellung in
der Startgalerie des MUSA präsentiert haben. Die Entscheidung erfolgt durch den Beirat für
den Kunstankauf.

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