Regionalförderungen der EU sollen das Wirtschaftswachstum, die Lebensqualität und den Zusammenhalt der EU-Mitgliedsstaaten fördern. Kunst und Kultur werden als wesentliche Beiträge zu dieser sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung angesehen.
Ausführliche Informationen zu den EU-Regionalförderungen gibt es im Ratgeber „Auf einen Blick. EU-Regionalförderungen für Kunst und Kultur“, zu finden auf
www.kulturdokumentation.org und www.kunstkultur.bka.gv.at.
Kunst- und Kulturprojekte können mit EU-Regionalförderungsprogrammen gefördert werden, wenn sie mindestens ein thematisches Ziel der EU-Regionalförderung erfüllen.
Diese thematischen Ziele sind:
Ziel 1: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTEI)
Ziel 2: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
Ziel 3: Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Ziel 4: Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft (CO2)
Ziel 5: Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und -management (KLIMA)
Ziel 6: Umweltschutz, effiziente Ressourcennutzung (UMW/RE)
Ziel 7: Nachhaltigkeit im Verkehr, Beseitigung von Engpässen in zentralen Netzinfrastrukturen (VERK)
Ziel 8: Beschäftigung, Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte (EMPL)
Ziel 9: soziale Inklusion, Bekämpfung der Armut (POV)
Ziel 10: Bildung, Qualifikation, lebenslanges Lernen (LLL)
Ziel 11: Aufbau der institutionellen Kapazitäten, effiziente öffentliche Verwaltung (GOV)
Aus dieser Liste der thematischen Ziele ist ersichtlich, dass die Regionalförderungsprogramme in erster Linie nicht auf Kunst und Kultur zugeschnitten sind.
Kunst- und Kulturprojekte sind unter einigen thematischen Zielen förderbar, sofern diese im Projektdesign entsprechend vermittelt werden, z. B.:
• die Nutzung von künstlerisch-kulturellen Lösungen zur Schaffung von Innovationen (Ziel 1)
• der Einsatz digitaler Technologien im Kunst- und Kulturbereich (Ziel 2)
• die Förderung von KMUs im Kunst- und Kulturbereich (Ziel 3)
• die Einführung umweltfreundlicher Technologien in Kunst- und Kulturinstitutionen (Ziel 4)
• kunst- und kulturgestützte Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt & Beschäftigung (Ziel 8)
• Soziales inklusive „von der örtlichen Bevölkerung getragene Projekte zur lokalen Entwicklung“ (Ziel 9)
• Bildung (Ziel 10)
In Österreich kommen folgende Regionalförderungsprogramme für Kunst- und Kulturprojekte infrage:
Leader
Gefördert werden Projekte in 77 Regionen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien, die von regionalen Akteur_innen unter Einbindung der Zivilgesellschaft entwickelt und umgesetzt werden („bottom-up“). Dieser Ansatz kommt der Kulturarbeit von Kulturinitiativen entgegen. Das Leader-Programm gilt unter den EU-Programmen als verhältnismäßig niederschwellig.
Im Rahmen von Leader können grundsätzlich Kunst- und Kulturprojekte und kulturelle Aktivitäten gefördert werden, etwa soziokulturelle Aktivitäten und Kulturveranstaltungen zur Stärkung der regionalen Identität, Infrastrukturmaßnahmen für Kultureinrichtungen und Maßnahmen zur Sicherung und Nutzung des kulturellen Erbes sowie zur Förderung des Kulturtourismus.
Leader wird vor Ort von einer so genannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG) verwaltet. Es können nur Aktivitäten unterstützt werden, die im Einklang mit der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) stehen. Deren Ziele wurden in einem partizipativen Prozess erarbeitet und sind zumeist öffentlich einsehbar: Sie können als regionales Detailprogramm der oben erwähnten thematischen Ziele verstanden werden. Je besser ein Projekt auf diese Kriterien Bezug nimmt, umso höher ist die Förderchance. Es sollten die konkreten Fördermöglichkeiten mit der Leader-Region abgeklärt werden, in der die Kulturprojekte stattfinden sollen.
Neu in dieser Förderperiode bis 2020 sind Mikroförderungen bis 5.700 Euro für gemeinnützige Kleinprojekte und die budgetäre Geltendmachung von Ehrenamtsstunden à 12 Euro als Eigenleistung. Die Fördersätze variieren je nach Region, betragen jedoch meist 60 bzw. 80 % für Kleinprojekte.
Antragsberechtigte:
• natürliche und juristische Personen und deren Vereinigungen, sofern die Beteiligung des Bundes und der Länder 25 % nicht übersteigt, z. B. Vereine und Initiativen
• Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
• Gemeinden
Leader Transnational Kultur
Gefördert werden Kulturprojekte in Leader-Regionen, die gemeinsam mit Partner_innen in Europa oder weltweit umgesetzt werden. Dieser zusätzliche Leader-Fördertopf wurde von Bundeskanzleramt und Umweltministerium initiiert. Nach einer Vorauswahl in der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) vor Ort, entscheidet die Agrarmarkt Austria (AMA) über die Projektauswahl bzw. die weitgehende Kostenübernahme für den österreichischen Projektträger.
Mögliche Themenfelder:
• Transformation von Berufsfeldern und damit verbundene interkulturelle und kreativeHerausforderungen
• soziale Innovation und die Gestaltung von Partizipation mit kreativen und künstlerischen Mitteln
• kulturelle und künstlerische Hinterfragung von Stereotypen und Beiträgen zu einem neuen Bild vom Land
Antragsberechtigte:
• Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die gemeinsam mit Leader-Regionen Kooperationsprojekte mit mindestens einer Partner_inneneinrichtung im Ausland entwickeln.
Mögliche Projektpartner_innen außerhalb Österreichs:
• Leader-Regionen
• Partner_innen, die ländliche Entwicklungsstrategien umsetzen
• Kultureinrichtungen
Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)/INTERREG V
Im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ), auch INTERREG V genannt,gibt es zwölf für Projekte mit Kunst- oder Kulturbezug infrage kommende operationelle Programme. Die ETZ/INTERREG-Programme unterteilen sich in grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme:
Grenzüberschreitende Programme (INTERREG V-A)
Gefördert werden Projekte in ausgewählten Regionen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem Nachbarland fördern. Mit diesen Programmen werden auch Maßnahmen mit ausdrücklichem Kulturbezug, meist im Zusammenhang mit dem Schutz und der Nutzung des kulturellen Erbes oder als Möglichkeit für grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, gefördert.
Gefördert werden können z. B. Kooperationen von Kulturvereinen und anderen Kunst- und Kultureinrichtungen, gemeinsame Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie grenzüberschreitende Strategien und Netzwerke. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es für Kunst und Kultur als Querschnittsthema, z. B. im Zusammenhang mit Digitalisierung, interkultureller Kompetenz, sozialer Inklusion, Bildung oder Innovation usw.
Transnationale Programme (INTERREG V-B)
Gefördert werden größer dimensionierte bzw. sich auf eine größere europäische Region (Alpenraum, Zentraleuropa, Donauraum) beziehende Projekte mit 10 bis 12 Partner_innen aus mindestens drei am Programm teilnehmenden Staaten.
Interregionale (Netzwerk-)Programme (INTERREG V-C)
Gefördert werden regionalpolitische Netzwerkbildung und die Vernetzung von europäischen Städten.
Antragsberechtigt sind nur Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Einrichtungen, z. B. Landesregierungen, Gemeinden, Bezirke, Universitäten, Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kulturerbestätten, Regionalentwicklungsagenturen, Tourismusverbände und Wirtschaftskammern.
Vereine oder andere nicht-kommerzielle private Einrichtungen und Kulturinitiativen können nur Projektpartner_innen sein.
Für eine Förderung im Rahmen dieser Programme sind mehrere Partner_innen aus mindestens drei europäischen Ländern erforderlich.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB)
Gefördert werden Projekte, die Wirtschaftswachstum schaffen, Arbeitsplätze schaffen, Bildungsangebote entwickeln oder zur Bekämpfung von Armut beitragen:
IWB/EFRE – Operationelles Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich
Kunst und Kulturprojekte sind im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung in Wien und Oberösterreich bzw. der nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung in der Steiermark und in Tirol in Zusammenhang mit den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) zur Aufwertung von Standorten möglich.
IWB/ESF – Operationelles Programm Beschäftigung Österreich 2014–2020
Im Kunst-/Kulturbereich werden gefördert: Qualifizierungs-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Unternehmen und Organisationen des Kunst- und Kulturbereichs, für Mitarbeiter_innen und Trainer_innen sowie Beratungen für Unternehmen.