EU

rasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Gefördert werden vor allem Mobilität und transnationale Zusammenarbeit bei
•     Bildung auf allen Ebenen – von der Schulbildung über Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung bis zur Erwachsenenbildung
•     Jugendarbeit und nicht formalem Lernen für junge Menschen in Europa
•     Sport, insbesondere Breitensport
Es gibt eine Fülle von Fördermöglichkeiten, von denen viele auch für Kunst- und Kulturvereine interessant sind.

Regionalförderungen der EU sollen das Wirtschaftswachstum, die Lebensqualität und den Zusammenhalt der EU-Mitgliedsstaaten fördern. Kunst und Kultur werden als wesentliche Beiträge zu dieser sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung angesehen.
Ausführliche Informationen zu den EU-Regionalförderungen gibt es im Ratgeber „Auf einen Blick. EU-Regionalförderungen für Kunst und Kultur“, zu finden auf
www.kulturdokumentation.org und www.kunstkultur.bka.gv.at.

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Im Rahmen von Creative Europe MEDIA gibt es eine Reihe von Förderungen von Entwicklung, Vertrieb und Promotion europäischer audiovisueller Werke:

Verleih und Vertrieb:
•     Cinema Automatic/automatische Verleihförderung
•     Cinema Selective/selektive Verleihförderung
•     Sales Agents/Weltvertriebsförderung
•     Online-Distribution/Förderung von Video-on-demand-Plattformen, Online-Tools, Release-Events

Schwerpunkt:

Gefördert werden Verlage für die Übersetzung qualitativ hochwertiger literarischer Werke aus Europa (vorrangig von Autor_innen, die den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen haben), für deren Verbreitung und für das Erreichen neuer Publikumsgruppen.
Förderhöhe: Zweijahresprojekte (3–10 Werke) max. 100.000 Euro, max. 50 % der förderbaren Kosten; Mehrjahresprojekte (5–10 Werke) max. 100.000 Euro/Jahr, max. 50 % der förderbaren Kosten
TERMINE     Jährliche Einreichtermine für Zweijahresprojekte (Anfang Feber), für Mehrjahresprojekte alle 3–4 Jahre

Schwerpunkt:

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.