Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.
ohne Schwerpunkt
Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.
Das Referat Kinder- und Jugendförderung ist die Anlaufstelle für Aktivitäten und Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit in Innsbruck. Bei diesem Referat sind auch einige stadteigene Angebote für Kinder und Jugendliche angesiedelt, wie zum Beispiel:
Die Stadt Innsbruck unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (Vereine, Institutionen, etc.), die im Kulturbereich Projekte vorwiegend mit Innsbruck-Bezug verwirklichen möchten und fördert Initiativen und kulturelle Institutionen durch Mitfinanzierung von infrastrukturellen Kosten.
Arten der Subventionen
Jahressubvention: Subvention für den laufenden Betrieb von Kulturvereinen und Institutionen
Sondersubvention: Subvention für einzelne Veranstaltungen/Projekte und infrastrukturelle Maßnahmen
Diese Auszeichnung soll durch die öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und politische Anerkennung helfen, die feministischen und frauenpolitischen Anliegen des ausgezeichneten Projektes voranzubringen, sowie als Vorbild zu geschlechterdemokratischem Handeln ermutigen.
Kunst verlässt den Ausstellungsraum und interagiert mit einer breiten Öffentlichkeit. Das Land Tirol sieht „Kunst im öffentlichen Raum“ als eine zeitgemäße Form der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen. Sie greift gesellschaftspolitisch relevante Themen auf und lotet das Verhältnis der Menschen, die eine Region bewohnen oder passieren, zu ihrem Umfeld aus. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und Prozesse in Gang setzen.
Die Stadt Linz schreibt vier Ateliers ohne Wohnmöglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung für zwei Jahre im Atelierhaus Salzamt aus.
Es steht ein großes Gemeinschaftsatelier mit Nebenraum für drei KünstlerInnen und drei kleinere Ateliers zur Verfügung. Jedes Atelier ist mit Internet und Wasseranschluss ausgestattet. Da in der Regel keine Einzelateliers vergeben werden, empfehlen wir die Nennung von anderen BewerberInnen, mit denen eine Ateliergemeinschaft gewünscht ist.
„Supporting Travel for Engaged Partnerships“, kurz STEP, ist das Programm der European Cultural Foundation sowie der Compagnia di San Paolo zur Mobilitätsförderung von Kunst- und Kulturschaffenden. Es ermöglicht Künstlern und Kreativen innerhalb Europas und seinen Nachbarländern zu reisen, um einen Beitrag zum Aufbau einer solidarischen, partizipatorischen und gerechteren Gesellschaft zu leisten. Bewerbungen für die Übernahme von Reisenkosten müssen mindestens 60 Tage vor der entsprechenden Reise eingereicht werden.
Ausschreibungsunterlagen für Kooperationsprojekte veröffentlicht
Seit heute sind die neuen Ausschreibungsunterlagen für kleine und große Kooperationsprojekte mit Einreichfrist am 18. Januar 2018 verfügbar. Insgesamt stehen für diese Ausschreibung 40 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 15,2 Mio. Euro (38 Prozent) für kleine Kooperationsprojekte bestimmt sind.
Es stehen insg. 5 Millionen Euro für eine dritte Kategorie der bereits bekannten Kooperationsprojekte zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbejahr 2018 stehen, deren Einreichfrist bereits am 22. November 2017 endet.