Interdisziplinäres

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft.
SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition.
SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

Im Herbst 2019 findet das Festival PELZVERKEHR zum vierten Mal in der Landeshauptstadt Klagenfurt statt. Wieder ist es eine Kooperation zwischen dem Tanzamtklagenfurt_Celovec und dem klagenfurter ensemble in der theaterHALLE11. PELZVERKEHR präsentiert dort unterschiedliche choreografische Positionen des zeitgenössischen Tanzes und der Performance.

Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.

Mit der Vergabe von Stipendien verfolgt das Land Kärnten das Ziel, Künstler/-innen die Möglichkeit einzuräumen, sich für einen längeren Zeitraum verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein innovatives Projekt zu realisieren.

Projektentwicklungsstipendium für Kunstschaffende aus dem Bereich Medienkunst und Experimentelle Medien.
Das Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg vergibt in Kooperation mit subnet – Salzburger Plattform für Medienkunst und experimentelle Technologien ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium.
Zeitraum ist der 16. September – 14. Oktober  2019.
Die Atelierwohnung befindet sich im Künstlerhaus Salzburg.
Geboten werden:
# Eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung
# Ein Stipendium von 500,- Euro

Ziel:
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol. Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den  Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung in der jeweiligen Fassung entsprechen.
 
Zielgruppen:

Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen
• Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten von und mit Jugendlichen (laufender Betrieb, jahresdurchgängig, keine einmaligen Aktionen)
• Aus- und Weiterbildung von JugendleiterInnen und Jugendlichen, die sich in der Jugendarbeit engagieren wollen

Ziel ist die Förderung junger Menschen und der Jugendarbeit in Tirol im Rahmen des gesetzlichenAuftrages durch das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz 1994.Gefördert werden Maßnahmen, die den Leitzielen (siehe Anhang) des Bereiches Jugendentsprechen.Gefördert werden Organisationen, Vereine, ProjektträgerInnen, Initiativen, Gruppen oderEinzelpersonen.Gefördert werden Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Leitzielen des Bereiches Jugend entsprechen:
 
• Ausbau und Einrichtung von Jugendräumen

Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.

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