Ziel:
Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol. Förderungswürdig sind Maßnahmen, die den Leitzielen des Fachbereiches Frauen und Gleichstellung in der jeweiligen Fassung entsprechen.
Zielgruppen:
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Organisationen, Vereine, Projektträger, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen sein, deren vorrangiges Ziel die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in Tirol ist und deren Förderung im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Förderungsbereiche:
Im Rahmen der Förderung von Frauen und Gleichstellung können Projekte, Aktionen, Programme, Aktivitäten, die den Zielen gemäß Abs. 1 entsprechen und im öffentlichen Interesse gelegen sind, gefördert werden.