Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.
Ansuchen sind samt ausgefülltem Formular in der Kulturabteilung einzureichen. Es gibt keine fixe Regelung, wie hoch der Prozentanteil für Strukturkosten bei einer Projektförderung sein kann. Es gibt weiters keine fixen Einreichfristen (außer bei Preisen, Ausschreibungen und Stipendien). Für Jahresansuchen wird eine Einreichung zwischen November und Jänner empfohlen. Seit 2015 gibt es dieMöglichkeit, für die Jahrestätigkeit einen Zweijahresvertrag zubeantragen.
Land Tirol-Abteilung Kultur