Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.
Theater
SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft.
SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition.
SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.
Das Referat für Darstellende Kunst von Stadt Wien | Kultur fördert Institutionen und Freie Gruppen der dramatischen Kunst auf mehrfache Weise. Unterstützt werden Einzelprojekte, Wiederaufnahmen, ein- und mehrjährige Projektreihen beziehungsweise längerfristige Arbeitsprojekte und die Aufrechterhaltung von ganzjährig genutzten Strukturen.
Als besonders förderungswürdig gelten:
Innovative Ideen und Konzepte und experimentelle Arbeiten
Fundierte Darstellung der künstlerischen Intention
Gesellschaftspolitische Relevanz
Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.
Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.
Der Tiroler Volksbühnenpreis dient der Würdigung herausragender Leistungen von Mitgliedsbühnen des Theater Verbandes Tirol mit dem Ziel, die kontinuierliche Aufbauarbeit und Weiterentwicklung der außerberuflichen Theatergruppen und Spielgemeinschaften in Tirol sichtbar zu machen und dadurch auch andere Bühnen zur Hebung ihres Leistungsniveaus und zu hervorragender Vereinsarbeit zu motivieren.
Das Land Tirol und der ORF Tirol schreiben in Zusammenarbeit mit der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH das Josef Kuderna Stipendium für junge Schauspielerinnen und Schauspieler aus.
Das Stipendium ist ein Begabtenstipendium zur Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und ist mit € 5.000,00 dotiert. Das Stipendium hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch das Land Tirol. Als Nachweis der Verwendung ist eine Bestätigung über die schauspielerische Tätigkeit und Entwicklung vorzulegen.
Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.
Preis für abendfüllende, noch nicht uraufgeführte Theaterstücke, die sich im weitesten Sinne mit den Themen Identität, Integration bzw. dem Leben zwischen den Kulturen auseinandersetzen. Alle Texte müssen vom Autor oder der Autorin, egal welcher Herkunft sie sind, selbst in deutscher Sprache verfasst worden sein. Eine Altersgrenze gibt es nicht!
Die Kulturförderung umfasst jährlich einen Betrag von ca. € 70.000,00. Dieser Betrag versteht sich als Richtschnur und kann fallweise unter- oder überschritten werden, je nach Gehalt der eingereichten Projekte. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Förderung soll einen Beitrag für die Umsetzung eines Projektes leisten. Denkbar ist aber auch die überwiegende oder gar vollständige Finanzierung eines Projektes, wenn es förderungswürdig erscheint.
Förderansuchen sind bis jeweils 31. März an den Verein zu richten.
Der Verein