Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Diese Preise können laut Turnus in den Sparten "Bildende Kunst", "Darstellende Kunst", "Elektronische Medien, Fotografie und Film", "Literatur", "Musik", "Volkskultur", "Geistes- und Sozialwissenschaften" sowie "Naturwissenschaften/Technische Wissenschaften" zuerkannt werden. Weiters wird jährlich ein Würdigungspreis für "Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur" vergeben. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Als Preisträgerinnen und Preisträger kommen Personen in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
Ausreichend begründete Vorschläge oder Bewerbungen, die bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Jahres an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur, übermittelt werden, können vom zuständigen Fachbeirat des Kärntner Kulturgremiums in die Beratungen einbezogen werden.
Die Förderungspreise (Dotation je € 3.600,--) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die aufgrund ihrer außerordentlichen Begabung besondere Leistungen in Kunst bzw. Wissenschaft vollbracht haben oder von denen zu erwarten ist, dass sie in Zukunft solche erbringen werden.
Die Würdigungspreise (Dotation je € 6.000,--) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Preise werden als Anerkennung bedeutender künstlerischer bzw. wissenschaftlicher Leistungen vergeben. Der Würdigungspreis für "Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur" kann, da diese Sparte nicht bei den Förderungspreisen bzw. beim Kulturpreis berücksichtigt wird, unter dem Aspekt der Förderung auch an jüngere Personen verliehen werden.
Der Kulturpreis (Dotation € 14.500,--) wird für sehr umfangreiche, reife und hervorragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen (Lebenswerk) vergeben.
Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes