Bildhauerei

Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.

SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft.
SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition.
SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.

Mit der Vergabe von Stipendien verfolgt das Land Kärnten das Ziel, Künstler/-innen die Möglichkeit einzuräumen, sich für einen längeren Zeitraum verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und in diesem Zeitraum ein innovatives Projekt zu realisieren.

Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes  (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich über Vorschlag einer unabhängigen Jury (Mitglieder des Kärntner Kulturgremiums) an Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise.

In Kooperation mit der Kunst- und Kulturinitiative periscope und dem Artist-in-Residence-Programm der Stadt Salzburg wird ein einmonatiges Projektentwicklungsstipendium vergeben. Damit verbunden ist eine Präsentations- und Ausstellungsmöglichkeit im
periscope:project:space.
Voraussetzung für den Erhalt ist die Bereitschaft, raumspezifisch und stadtrelevant zu arbeiten. Geboten werden eine Atelierwohnung zur Projektentwicklung, ein Stipendium von 600 Euro sowie eine Einzelpräsentation im periscope:project:space.
Zeitrahmen: November 2019

Der Preis für künstlerisches Schaffen wurde 1981 ins Leben gerufen und bringt die Wertschätzung der Stadtführung gegenüber den Kunst- und Kulturschaffenden zum Ausdruck. Als Kunstförderpreis existiert die Auszeichnung für KünstlerInnen schon seit 1952. Bis 2014 wurde der Preis alle zwei Jahre alternierend in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik vergeben. Da die zeitliche Spanne zwischen den Preisvergaben jedoch sehr lang war und für Einreichungen Stipendien besser geeignet sind, wurde der Modus im Jahr 2015 überarbeitet.

Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.

Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG vergibt im Frühjahr 2020 zum neunten Mal den RLB Kunstpreis für bildende Kunst, der mit insgesamt 18.000 Euro dotiert ist.
Bis zum 15. Dezember 2019 können sich Tiroler Künstlerinnen und Künstler bis zum 40. Lebensjahr ausschließlich online unter www.rlb-kunstbruecke.at dafür bewerben.

Das Land Vorarlberg wird 2018 wieder Werke zeitgenössischer Kunst von in Vorarlberg geborenen, lebenden und tätigen Künstlerinnen und Künstler ankaufen. Diese Ankäufe umfassen die Bereiche Zeichnung, Malerei, Fotografie, Skulpturen, Objekte, Keramik, Video, etc.. Die Ankaufsbevollmächtigten bzw. die Kunstkommission des Landes Vorarlberg entscheiden über die Bewerbungen per Antragsformular.
Kontakt der Kulturabteilung

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