Ab sofort können sich freischaffende Künstler*innen und Wissenschafter*innen mit Hauptwohnsitz in Wien für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von maximal 3.000 Euro bei der „Stadt Wien Kultur“ bewerben. Damit, schreibt die „Stadt Wien Kultur“, solle in der aktuellen Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Bewerbungen sind bis 29. April per E-Mail möglich.
Kabarett
Die Einreichung der Subventionsansuchen zur finanziellen Unterstützung von kulturellen Aktivitäten im Jahre 2019 ist ab sofort bis 31. Dezember 2018 möglich.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt unterstützt Kulturprojekte, die in Klagenfurt durchgeführt werden und/oder einen Bezug zu Klagenfurt haben im Ausmaß der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefragt sind nachhaltige, innovative Vorhaben, welche zur kulturellen Belebung beitragen und Klagenfurt noch besser als Kulturstadt wahrnehmbar machen.
Die Subventionsanträge werden ausschließlich Online entgegen genommen.
Der Tiroler Volksbühnenpreis dient der Würdigung herausragender Leistungen von Mitgliedsbühnen des Theater Verbandes Tirol mit dem Ziel, die kontinuierliche Aufbauarbeit und Weiterentwicklung der außerberuflichen Theatergruppen und Spielgemeinschaften in Tirol sichtbar zu machen und dadurch auch andere Bühnen zur Hebung ihres Leistungsniveaus und zu hervorragender Vereinsarbeit zu motivieren.
Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.
Die Kulturförderung umfasst jährlich einen Betrag von ca. € 70.000,00. Dieser Betrag versteht sich als Richtschnur und kann fallweise unter- oder überschritten werden, je nach Gehalt der eingereichten Projekte. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Förderung soll einen Beitrag für die Umsetzung eines Projektes leisten. Denkbar ist aber auch die überwiegende oder gar vollständige Finanzierung eines Projektes, wenn es förderungswürdig erscheint.
Förderansuchen sind bis jeweils 31. März an den Verein zu richten.
Der Verein
Förderung Kunst und Kultur: Kärntner Kulturchannel (Land Kärnten)
Neu: Orgelförderung, Museumsförderung, Verlagsförderung, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung Volkskultur, Filmförderung
https://www.kulturchannel.at/foerderungen/foerderungen-land-kaernten/
Subventionsansuchen sind laufend möglich, bei der Museenförderung ist die Bewerbungsfrist der 31. Oktober für das Folgejahr!
Eine Kulturförderung kann von Personen, Vereinen und Organisationen beantragt werden. Als Grundlage für die Gewährung von Förderungen dienen die Richtlinien der Stadt Feldkirch für die Gewährung von Fördermitteln (Subventionsordnung) vom 28.5.1991.
Arten der Förderung:
Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.
Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.
Der neu entwickelte Landespreis für „Kulturelle Bildung" wird 2017 zum zweiten Mal ausgeschrieben.
Kulturelle Bildung erfolgt mit Kopf, Herz, Hand und allen Sinnen und schließt alle Generationen ein.
Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung können unter diesem Link Projekt- und Jahresförderungen beantragt werden.